BMF - Schreiben vom 05.12.1991
IV B 6 - S 2533 - 121/91

BMF - Schreiben vom 05.12.1991 (IV B 6 - S 2533 - 121/91) - DRsp Nr. 2008/82057

BMF, Schreiben vom 05.12.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2533 - 121/91

DRsp Nr. 2008/82057

§ 39 a EStG; Herstellung von Vordrucken; Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren

Der o.g. Vordruck ist von der Vordruckkommission Lohnsteuer überprüft worden. Dabei hat sich ergeben, daß lediglich die Altersangabe in der Vordruckbezeichnung von „16” in „18” zu ändern ist. Wegen dieser geringfügigen Änderung ist darauf verzichtet worden, neue Druckvorlagen zu erstellen. Die aus der Anlage ersichtliche Änderung kann für die Neuauflage des Vordrucks in den vorhandenen Druckvorlagen berücksichtigt werden.

(Gemeindebehörde) Ort, Datum
Straße, Hausnummer
Telefon
Zimmer Nr.
Herrn/Frau
Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren
Zutreffendes ist □ angekreuzt
Ihr Antrag vom * In Adoptionsfällen ist als frühestes Datum der Zeitpunkt der Begründung des Annahme verhältnisses anzugeben
Für die steuerliche Berücksichtigung wird bescheinigt, daß das Kind
Name, Vorname Geburtsdatum mit Wohnung in
Straße, Hausnummer, Postleitzahl. Ort
seit dem (Datum)* gemeldet und im ersten Grad mit der im obigen Anschriftenfeld genannten Person verwandt ist
Ein Pflegekindschaftsverhältnis zu einer anderen Person
besteht nicht.
besteht.
ist nicht bekannt.
Dienstsiegel
(Unterschrift)
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