Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2006 die Kriterien des Art. 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 30. November 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2005 Nr. C 300 S. 10) veröffentlicht. Im Folgenden veröffentlicht das BMF einen Abdruck dieser Liste.
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26B Buchstabe A Ziffer ii der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2005/C 300/04)
Gültig für das Jahr 2006
ERLÄUTERUNGEN
a) Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|