BMF - Schreiben vom 05.12.2017
III C 3 - S 7117-a/16/10001

BMF - Schreiben vom 05.12.2017 (III C 3 - S 7117-a/16/10001) - DRsp Nr. 2018/80001

BMF, Schreiben vom 05.12.2017 - Aktenzeichen III C 3 - S 7117-a/16/10001

DRsp Nr. 2018/80001

Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG; Änderung des Abschnitts 3a.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom (BStBl. 2010 I, S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 30. November 2017 - III C 3 - S 7163/07/10001 (2017/0990687) -; BStBl 2017 I S. xxx, geändert worden ist, in Abschnitt 3a.3 wie folgt geändert:

  • Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

    „(7) 1 Zu den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b UStG) gehören beispielsweise die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und anderen Verträgen, die auf die Veränderung von Rechten an einem Grundstück gerichtet sind; dies gilt auch dann, wenn die Veränderung des Rechts an dem Grundstück tatsächlich nicht erfolgt. 2 Bei juristischen Dienstleistungen ist zu prüfen, ob diese im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen oder mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken stehen (siehe Absatz 9 Nummer 9 sowie Absatz 10 Nummer 7).”