BMF - Schreiben vom 06.04.2023
IV C 6 - S 2246/20/10002 :001

BMF - Schreiben vom 06.04.2023 (IV C 6 - S 2246/20/10002 :001) - DRsp Nr. 2023/80267

BMF, Schreiben vom 06.04.2023 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2246/20/10002 :001

DRsp Nr. 2023/80267

Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit;; Anhebung aufgrund des gestiegenen Preisniveaus

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt ab Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit Folgendes:

Es wird nicht beanstandet, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

  • bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchsten jedoch 3.600 € jährlich,