BMF - Schreiben vom 06.06.2007
IV A 5 - S 7410/07/0015

BMF - Schreiben vom 06.06.2007 (IV A 5 - S 7410/07/0015) - DRsp Nr. 2008/91159

BMF, Schreiben vom 06.06.2007 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7410/07/0015

DRsp Nr. 2008/91159

Umsatzsteuer; Anwendung des BFH-Urteils vom 12. Oktober 2006, V R 36/04

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12. Oktober 2006, V R 36/04 Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht., Folgendes:

Es wird daran festgehalten, dass die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) voraussetzt, dass der land- und forstwirtschaftliche Betrieb noch bewirtschaftet wird (Abschnitt 264 Abs. 6 Satz 1 UStR). Daher unterliegen Umsätze aus dem Verkauf selbst erzeugter land- und forstwirtschaftlicher Produkte nach Betriebsaufgabe nicht der Durchschnittssatzbesteuerung.