BMF - Schreiben vom 06.07.2009
IV C 1 - S 1980 a/07/0001

BMF - Schreiben vom 06.07.2009 (IV C 1 - S 1980 a/07/0001) - DRsp Nr. 2009/80444

BMF, Schreiben vom 06.07.2009 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980 a/07/0001

DRsp Nr. 2009/80444

Besteuerung ausländischer Investmentanteile nach § 18 Absatz 3 AuslInvestmG; BFH-Urteil vom 18. November 2008 - VIII R 24/07

Der BFH hat in dem o. g. Urteil entschieden, dass die Pauschalbesteuerung nach § 18 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 AuslInvestmG ohne Nachweismöglichkeit der tatsächlich erzielten Erträge gegen die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, weil sie die Anleger ausländischer Fonds gegenüber Anlegern inländischer Fonds diskriminiert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil in allen offenen Fällen mit folgenden Maßgaben über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden:

1. Räumlicher Anwendungsbereich