BMF - Schreiben vom 06.12.2011
IV B 3 - S 2293/10/10001 : 001

BMF - Schreiben vom 06.12.2011 (IV B 3 - S 2293/10/10001 : 001) - DRsp Nr. 2012/80038

BMF, Schreiben vom 06.12.2011 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2293/10/10001 : 001

DRsp Nr. 2012/80038

Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes:

Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen sehen darüber hinaus die Anrechnung fiktiver Steuern vor (vgl. hierzu auch BMF-Schreiben vom 12. Mai 1998 - IV C 6 - S 1301 - 18/98 -, BStBl 1998 I S. 554).