Es ist die Frage gestellt worden, ob der Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung und die sich daran anschließenden Rechtsfolgen des § 13 Abs. 3 KStG als Ereignis zu werten ist, welches die Sechsjahresfrist im Sinne von § 6 b Abs. 4 Nr. 2 EStG bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen unterbricht. Hierzu nimmt das BMF unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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