BMF - Schreiben vom 07.02.1990
IV B 6 - S 2334 - 46/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 111

BMF - Schreiben vom 07.02.1990 (IV B 6 - S 2334 - 46/90) - DRsp Nr. 2008/82114

BMF, Schreiben vom 07.02.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 46/90

DRsp Nr. 2008/82114

§ 8 EStG; Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt 31 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinien 1990 folgendes:

  • Für die lohnsteuerliche Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich durch eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung abgegeben werden, ist stets der anteilige amtliche Sachbezugswert maßgebend. Abweichendes gilt nach § 8 Abs. 3 EStG nur in den Fällen, in denen die Mahlzeiten nicht überwiegend für die Arbeitnehmer zubereitet werden.