BMF - Schreiben vom 07.02.1994
S 2137
Fundstellen:
BStBl 1994 I 140

BMF - Schreiben vom 07.02.1994 (S 2137) - DRsp Nr. 2008/80253

BMF, Schreiben vom 07.02.1994 - Aktenzeichen S 2137

DRsp Nr. 2008/80253

Rückstellungen für Nachbetreuung von verkauften Hör- und Sehhilfen

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1992 (BStBl 1994 II S. 158) die Auffassung vertreten, daß Hörgeräte-Akustiker und Optiker für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hör- und Sehhilfen Rückstellungen nicht bilden dürfen. Nach Auffassung des Gerichts ist wesentliche Ursache für das wirtschaftliche Entstehen der künftigen Verpflichtung zu Nachbetreuungsleistungen nicht schon der Verkauf der Hör- und Sehhilfen an den Kunden, sondern erst das künftige Auftreten der Mängel. Die Verpflichtung, Nachbetreuungsleistungen vorzunehmen, ist damit zukunftsbezogen und deshalb nicht rückstellungsfähig.