BMF - Schreiben vom 07.02.2023
III C 2 - S 7300/19/10004 :005

BMF - Schreiben vom 07.02.2023 (III C 2 - S 7300/19/10004 :005) - DRsp Nr. 2023/80185

BMF, Schreiben vom 07.02.2023 - Aktenzeichen III C 2 - S 7300/19/10004 :005

DRsp Nr. 2023/80185

Umsatzsteuer; Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses und Aufhebung überholter BMF-Schreiben

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023 - III C 2 - S 7104/19/10005 :003 (2023/0087496), BStBl 2023 I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  • Abschnitt 2.3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

    • Nach Satz 4 werden folgende Sätze 5 bis 7 eingefügt:

      5Finanzinvestoren, die (sanierungsreife) Gesellschaften erwerben, um sie nach erfolgter Sanierung gewinnbringend zu veräußern, sind insoweit Unternehmer.6Der Erwerb und das Halten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit.7Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung wird daher im unternehmerischen Bereich des Finanzinvestors gehalten.

    • Der bisherige Satz 5 wird neuer Satz 8.

  • Abschnitt 10.6 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

    • Satz 1 wird wie folgt gefasst: