BMF - Schreiben vom 07.04.1994
IV B 2 - S 2176 - 32/94

BMF - Schreiben vom 07.04.1994 (IV B 2 - S 2176 - 32/94) - DRsp Nr. 2008/81678

BMF, Schreiben vom 07.04.1994 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2176 - 32/94

DRsp Nr. 2008/81678

§ 6 a EStG Berücksichtigung sog. Vordienstzeiten bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nach § 6 a EStG; Umwandlung einer PGH in eine GmbH

Nach dem BMF-Schreiben vom 2. März 1993 - IV B 2 - S 2176 - 13/93 - sind bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6 a Abs. 3 EStG Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn eine GmbH einen Betrieb oder einen Betriebsteil einer PGH durch Rechtsgeschäft übernommen hat und deshalb nach § 613 a BGB Arbeitsverhältnisse auf sie übergegangen sind. In einem solchen Fall tritt die GmbH in die Rechte und die Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Es wurde die Frage gestellt, ob eine Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach § 613 a BGB auch möglich ist, wenn der Pensionsberechtigte zu einer PGH nur in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis gestanden hat. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF hierzu wie folgt Stellung: