BMF - Schreiben vom 07.06.2011
IV D 3 - S 7359/11/10001

BMF - Schreiben vom 07.06.2011 (IV D 3 - S 7359/11/10001) - DRsp Nr. 2011/80354

BMF, Schreiben vom 07.06.2011 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7359/11/10001

DRsp Nr. 2011/80354

Umsatzsteuer; Zusammentreffen vom allgemeinen Besteuerungsverfahren und Vorsteuer-Vergütungsverfahren in sog. Mischfällen ab 1. Januar 2010

Im Laufe eines Kalenderjahres kann der Fall eintreten, dass die Vorsteuerbeträge eines im Ausland ansässigen Unternehmers abschnittsweise im Wege des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens zu vergüten oder im Wege des allgemeinen Besteuerungsverfahrens von der Steuer abzuziehen sind. Dies führt in der Praxis zu Anwendungsproblemen.

Zur Vermeidung dieser Probleme wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Abschnitt 18.15 Abs. 1 Satz 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010 (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2011 - IV D 3 - S 7134/10/10001 (2011/0388187) - (BStBl 2011 I S. 535) geändert worden ist, wie folgt gefasst:

”4 In diesen Fällen ist für jedes Kalenderjahr wie folgt zu verfahren:

  • Vom Beginn des Voranmeldungszeitraums an, in dem erstmalig das allgemeine Besteuerungsverfahren durchzuführen ist, endet insoweit die Zuständigkeit des BZSt.

  • 1 . 2 Erfüllt der Unternehmer im Laufe des Kalenderjahres erneut die Voraussetzungen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens,