BMF - Schreiben vom 07.07.1993
IV B 6 - S 2363 - 25/93
Fundstellen:
BStBl 1993 I 643

BMF - Schreiben vom 07.07.1993 (IV B 6 - S 2363 - 25/93) - DRsp Nr. 2008/82018

BMF, Schreiben vom 07.07.1993 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2363 - 25/93

DRsp Nr. 2008/82018

§ 39 EStG Ausstellung der Lohnsteuerkarte 1994

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1994 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 1994 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1994 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).