Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die in dem BdF-Schreiben vom 11. Dezember 1980 -
Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen zusammen im Durchschnitt 2 000 DM je Mitglied und Jahr.
Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt 3 000 DM.
Diese neuen Höchstgrenzen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 1991.
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