BMF - Schreiben vom 07.08.1992
IV B 7 - S 1900 - 150/92

BMF - Schreiben vom 07.08.1992 (IV B 7 - S 1900 - 150/92) - DRsp Nr. 2008/81882

BMF, Schreiben vom 07.08.1992 - Aktenzeichen IV B 7 - S 1900 - 150/92

DRsp Nr. 2008/81882

KStG; Körperschaftsteuerliche Behandlung sogenannter zwischenbetrieblicher Einrichtungen (ZBE) im Gebiet der neuen Bundesländer ; BdF-Schreiben vom 16. Juni 1992

Die Frage nach der steuerrechtlichen Behandlung der noch nicht in eine Gesellschaftsform des bundesdeutschen Rechts umgewandelten ZBE beantwortet das BdF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt:

Da das Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Neufassung vom 3. Juli 1991 (BStBl 1991 I S. 1418) die kooperativen Einrichtungen, die juristische Personen sind und zu denen auch die ZBE gehören, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) gleichstellt, gilt dies auch für Zwecke der Besteuerung.

ZBE werden steuerlich wie die LPG bis zu ihrer Umwandlung als wirtschaftlicher Verein behandelt.