BMF - Schreiben vom 07.08.2007
IV C 8 - S 2493/07/0004

BMF - Schreiben vom 07.08.2007 (IV C 8 - S 2493/07/0004) - DRsp Nr. 2008/91311

BMF, Schreiben vom 07.08.2007 - Aktenzeichen IV C 8 - S 2493/07/0004

DRsp Nr. 2008/91311

Einkommensteuergesetz Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2007

Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Die Vordruckmuster 2007 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Datei: Titel: Anlage 2_zu_BMF_07.08.07_S_2493.pdf Medium: allgemein LagerID: 23553Datei: Titel: Anlage 3_zu_BMF_07.08.07_S_2493.pdf Medium: allgemein LagerID: 23554

Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig. Anbieter im Sinne des § 80 EStG dürfen die Seiten des Antrags auf Altersvorsorgezulage paginieren, kontrastärmere größere Kästchen bestimmen und die maschinelle Lesbarkeit und damit die OCR-Fähigkeit (insbesondere die Mindestgröße zur OCR) festlegen. Maschinell erstellte Anträge auf Altersvorsorgezulage brauchen von den Anbietern nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:

  • Unter der Überschrift „Antrag auf Altersvorsorgezulage” kann der Anbieter die Rufnummer des Kunden abfragen, wobei auf die Freiwilligkeit dieser Angaben hingewiesen werden muss.

  • Zum Abschnitt D