BMF - Schreiben vom 07.12.2007
IV B 7 -S 2706/07/0011

BMF - Schreiben vom 07.12.2007 (IV B 7 -S 2706/07/0011) - DRsp Nr. 2008/91627

BMF, Schreiben vom 07.12.2007 - Aktenzeichen IV B 7 -S 2706/07/0011

DRsp Nr. 2008/91627

Folgen aus dem BFH-Urteil vom 22. August 2007 (IR 32/06) für die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand

Der BFH hat im Urteil vom 22. August 2007 - I R 32/06 u.a. entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts (jPöR) ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest in Höhe der laufenden Betnebsverluste zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die jPöR führt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Regelung Folgendes:

Bis zum Veranlagungszeitraum 2003 war nach Abschn. 5 Abs. 1la KStR 1995 die Zusammenfassung von Gewinn- und Verlusttätigkeiten in Eigengesellschaften unter dem Gesichtspunkt des § zu beurteilen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist nach R 7 Abs. bei der Einkommensermittlung der Eigengesellschaft das Vorliegen einer vGA nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wenn Tätigkeiten zusammengefasst werden, die in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) nicht hätten zusammengefasst werden können. Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Zusammenfassung von Tätigkeiten durch sonstige Gestaltungen, z.B. in Form von Organschaften.