BMF - Schreiben vom 07.12.2009
IV A 3 -S 0338/07/10010

BMF - Schreiben vom 07.12.2009 (IV A 3 -S 0338/07/10010) - DRsp Nr. 2009/80687

BMF, Schreiben vom 07.12.2009 - Aktenzeichen IV A 3 -S 0338/07/10010

DRsp Nr. 2009/80687

Vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl 2009 I S. 510), die durch Abschnitt III des BMF-Schreibens vom 23. November 2009 (BStBl I S. ...) neu gefasst worden ist, mit Wirkung spätestens ab 23. Dezember 2009 am Schluss um den Folgenden Satz ergänzt:

„Ferner sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen.”

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.