Es wurde gefragt, ob in den Fällen, in denen eine rückgedeckte Unterstützungskasse ihre Ansprüche aus der Versicherung beleiht, um die dabei freiwerdenden Mittel darlehensweise dem Trägerunternehmer zu belassen, die Beleihung Auswirkungen auf die Möglichkeit der steuerwirksamen Zuwendung von Jahresprämien nach § 4 d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG hat. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BdF hierzu folgendes mit:
Ein Trägerunternehmen darf Zuwendungen an seine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben abziehen, soweit sie den Betrag der Jahresprämie nicht übersteigen, den die Kasse an einen Versicherer zahlt, soweit sie sich die Mittel für ihre Leistungen durch Abschluß der Versicherung verschafft (vgl. § 4 d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG).
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