Nach dem BdF-Schreiben vom 27. September 1990 - IV A 3 - S 7434 - 4/90 - kann u.a. die Umsatzsteuer für Beförderungen, die nach dem 27. Oktober 1990 im Luftverkehr mit Berlin durchgeführt werden, nicht mehr erlassen werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt aus den in dem o.a. BdF-Schreiben genannten Gründen ferner folgendes:
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