Nach der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 vom 30. Juni 1992 (ABl. EG Nr. L 215/70) werden im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak Prämien an Abnehmer (Erstverarbeitungsunternehmer) gewährt, die Tabakblätter unmittelbar von einem Erzeuger innerhalb der Gemeinschaft kaufen (Art. 3 Abs. 1 der o.a. Verordnung). Durch die neue Verordnung wird eine Regelung, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 727/70 vom 21. April 1970 (ABl. EG Nr. L 94/1) geschaffen wurde, fortgeführt. Es ist gefragt worden, wie diese Prämien umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind.