Die Angelegenheit wurde mit den für Fragen der Lohnsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Nach dem Ergebnis dieser Besprechung sind für die Bediensteten des Unternehmens DBP TELEKOM die geldwerten Vorteile aus der Privatnutzung posteigener Telefone und aus der privaten Mitbenutzung von Wohnungsdienstanschlüssen gemäß § 8 Abs. 3 EStG in vollem Umfang steuerfrei, weil so gut wie ausgeschlossen ist, daß der Freibetrag von 2.400 DM im Einzelfall überschritten wird. Damit sind gleichzeitig auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Aufzeichnungserleichterungen nach §
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