BMF - Schreiben vom 08.03.1991
IV B 6 - S 2333 - 2/91
Fundstellen:
BStBl 1991 I 387

BMF - Schreiben vom 08.03.1991 (IV B 6 - S 2333 - 2/91) - DRsp Nr. 2008/82061

BMF, Schreiben vom 08.03.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2333 - 2/91

DRsp Nr. 2008/82061

§ 3 EStG; Lohnsteuerliche Behandlung der Pflichtversicherung auf Antrag gemäß Artikel 22 § 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 (BGBl 1990 II S. 517, 526)

Beschäftigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt im ehemaligen Bundesgebiet hatten und für begrenzte Zeit im Beitrittsgebiet beschäftigt sind, werden in der Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung auf Antrag versichert, wenn die Versicherungspflicht von einer Stelle beantragt wird, die ihren Sitz im bisherigen Bundesgebiet hat. Die antragstellende Stelle (z.B. der bisherige Arbeitgeber) hat die Pflichten des Arbeitgebers in der Sozialversicherung zu erfüllen, insbesondere die vollen Beiträge zu tragen. Für die lohnsteuerliche Behandlung dieses Beitrags gilt unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes: