BMF - Schreiben vom 08.06.2017
IV A 4 - S 1544/09/10001-09

BMF - Schreiben vom 08.06.2017 (IV A 4 - S 1544/09/10001-09) - DRsp Nr. 2017/80352

BMF, Schreiben vom 08.06.2017 - Aktenzeichen IV A 4 - S 1544/09/10001-09

DRsp Nr. 2017/80352

Richtsatzsammlung 2016

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 bekannt (Anlage).

Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Seite
Vorbemerkungen 3 - 9
Anlage zu den Vorbemerkungen 10 - 13
Synonyme der Gewerbeklassen 14 - 19
Umrechnungstabellen der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze 20 - 21
Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge 22 - 35
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 36 - 37

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.