BMF - Schreiben vom 08.09.1992
S 2365
Fundstellen:
BStBl 1992 I 527

BMF - Schreiben vom 08.09.1992 (S 2365) - DRsp Nr. 2008/80196

BMF, Schreiben vom 08.09.1992 - Aktenzeichen S 2365

DRsp Nr. 2008/80196

Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluß vom 29. April 1992 - VI B 152/91 - (BStBl II S. 752) die Auffassung vertreten, daß eine Gleichstellung von Einkommensteuervorauszahlern und Lohnsteuerzahlern nur dann vorliegt, wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren und im Vorauszahlungsverfahren nach § 37 EStG die gleichen steuermindernden Umstände berücksichtigt werden; im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sei deshalb vorläufiger Rechtsschutz durch Eintragung eines Freibetrags zu gewähren.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Interesse der betroffenen Steuerpflichtigen und eines reibungslosen Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung folgendes: