BMF - Schreiben vom 08.09.2005
IV A 5 - S 7287 a - 29/05

BMF - Schreiben vom 08.09.2005 (IV A 5 - S 7287 a - 29/05) - DRsp Nr. 2008/89367

BMF, Schreiben vom 08.09.2005 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7287 a - 29/05

DRsp Nr. 2008/89367

§ 14 Abs. 3 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) - elektronische Übermittlung von Rechnungen per elektronischem Datenaustausch (EDI)

Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG sind die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen im Wege des elektronischen Datenaustauschs (EDI) u.a. durch Übermittlung einer zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) zu gewährleisten.

Nach dem zum 1. Januar 2004 aufgehobenen BMF-Schreiben vom 25.05.1992 - IV A 2 - S 7280 - 8/92, BStBl 1992 I S. 376, mussten die in der Sammelrechnung fehlenden Merkmale aus den Einzelabrechnungen oder aus den Unterlagen, auf die in den Einzelrechnungen verwiesen wird, eindeutig hervorgehen. Zudem musste in der Sammelrechnung auf die Einzelabrechnungen hingewiesen werden.