BMF - Schreiben vom 08.09.2009
IV C 2 - S 2163/09/10001

BMF - Schreiben vom 08.09.2009 (IV C 2 - S 2163/09/10001) - DRsp Nr. 2009/80559

BMF, Schreiben vom 08.09.2009 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2163/09/10001

DRsp Nr. 2009/80559

Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2008/2009; BMF-Schreiben vom 10. August 2006(BStBl I S. 493)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben das Folgende:

1. Bewertungsgrundsatz

Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern (z. B. Baumschulkulturen). Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 1981 (BStBl I S. 878) hingewiesen.

2. Vereinfachungsregelung

Die Wertermittlung kann wie folgt vereinfacht werden:

2.1 Pflanzenbestandswert

1 Die Pflanzenbestände am Bilanzstichtag werden aus Vereinfachungsgründen auf die zu bewertende Baumschulfläche bezogen (Pflanzenbestandswert). 2 Dabei wird unterstellt, dass zugekauftes Pflanzmaterial verwendet wird. 3 Der Pflanzenbestandswert setzt sich aus dem Flächenwert und dem Pflanzenwert zusammen.

2.2 Flächenwert