BMF - Schreiben vom 08.11.2017
III C 2 - S 7100/13/10007

BMF - Schreiben vom 08.11.2017 (III C 2 - S 7100/13/10007) - DRsp Nr. 2017/80491

BMF, Schreiben vom 08.11.2017 - Aktenzeichen III C 2 - S 7100/13/10007

DRsp Nr. 2017/80491

Umsatzsteuer; Kreditgewährung als eigenständige Leistung

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 13. November 2013, XI R 24/11

Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2013, XI R 24/11, entschieden, dass ein Unternehmer, der an ein Studentenwerk im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts eine Bauleistung (Werklieferung) ausführt, die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, neben einer umsatzsteuerpflichtigen Werklieferung eine eigenständige nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk erbringt.

Unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013, C-224/11, BGZ Leasing, führt der BFH aus, dass eine Werklieferung und eine Finanzierung derselben grundsätzlich nicht als derart eng miteinander verbunden angesehen werden können, dass sie einen einheitlichen Umsatz bilden. Auch wenn die Finanzierung die Realisierung des angestrebten Bauvorhabens erleichtere, sei davon auszugehen, dass sie im Wesentlichen einen eigenen Zweck erfüllt und nicht nur das Mittel darstellt, um die Werklieferung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.