BMF - Schreiben vom 08.12.2005
IV C 1 - S 1980 - 1 - 137/05

BMF - Schreiben vom 08.12.2005 (IV C 1 - S 1980 - 1 - 137/05) - DRsp Nr. 2008/89523

BMF, Schreiben vom 08.12.2005 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980 - 1 - 137/05

DRsp Nr. 2008/89523

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger nach § 5 Abs. 1 InvStG

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt als einmalige Erleichterung für den Übergang zum Investmentsteuergesetz Folgendes:

Die Finanzbehörden werden keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG für das erste Geschäftsjahr, auf das das Investmentsteuergesetz anzuwenden ist, erst bis zum 31. Januar 2006 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.