BMF - Schreiben vom 09.02.1993
S 2149
Fundstellen:
BStBl 1993 I 241

BMF - Schreiben vom 09.02.1993 (S 2149) - DRsp Nr. 2008/80218

BMF, Schreiben vom 09.02.1993 - Aktenzeichen S 2149

DRsp Nr. 2008/80218

Ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG im Beitrittsgebiet

Die Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse sind bei Land- und Forstwirten mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach dem 31. Dezember 1990 im Rahmen des § 13a Abs. 8 EStG gesondert zu erfassen (BMF- Schreiben vom 5. März 1992 - IV C 4 - S 21495/92 -, BStBl I S. 187). Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist diese Regelung nur in den alten Bundesländern anzuwenden. Im Beitrittsgebiet ist eine bewertungsrechtliche Berücksichtigung von Ertragsminderungen aufgrund von Wirtschaftserschwernissen und eine entsprechende Minderung des Grundbetrags nach § 13a Abs. 4 EStG wegen des Wortlauts des § 125 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BewG ausgeschlossen. Daher sind die Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse im