Die Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse sind bei Land- und Forstwirten mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach dem 31. Dezember 1990 im Rahmen des § 13a Abs. 8 EStG gesondert zu erfassen (BMF- Schreiben vom 5. März 1992 - IV C 4 - |
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