BMF - Schreiben vom 09.05.2005
IV A 5 - S 7220 - 23/05
Fundstellen:
BStBl 2005 I 674

BMF - Schreiben vom 09.05.2005 (IV A 5 - S 7220 - 23/05) - DRsp Nr. 2008/88910

BMF, Schreiben vom 09.05.2005 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7220 - 23/05

DRsp Nr. 2008/88910

Steuersatz für die Lieferungen von Kombinationsartikeln

Nach den Textziffern 13 und 14 des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 (a.a.O.) handelt es sich bei Warensortimenten bestehend aus Lebensmitteln (insbesondere Süßigkeiten) und so genannten Non-Food-Artikeln (insbesondere Spielzeug) grundsätzlich nicht um Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b. Dies führt dazu, dass auf den Süßigkeitsanteil des Entgelts der ermäßigte und auf den Spielzeuganteil des Entgelts der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: