BMF - Schreiben vom 09.07.1993
IV B 2 - S 2134 - 186/93

BMF - Schreiben vom 09.07.1993 (IV B 2 - S 2134 - 186/93) - DRsp Nr. 2008/81697

BMF, Schreiben vom 09.07.1993 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2134 - 186/93

DRsp Nr. 2008/81697

§ 22 EStG Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge

Es ist gefragt worden, ob Nebenkosten der in vollem Umfang unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Anschaffungskosten führen können, soweit die Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Gesellschafters derselben Personengesellschaft erfolgt. Hierzu nimmt der BdF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nachfolgend Stellung:

Nach Tz. 33 des BdF-Schreibens vom 13. Januar 1993 (BStBl 1993 I S. 80) stellt die unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens beim Übergeber regelmäßig eine Entnahme des Wirtschaftsguts dar. Die anschließende Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt im Privatvermögen nach den hierfür geltenden Grundsätzen. Auf die Übertragung im Privatvermögen ist Tz. 13 des o.a. BdF-Schreibens anzuwenden. Hiernach führen Nebenkosten eines in vollem Umfang unentgeltlichen Erwerbs weder zu Anschaffungskosten noch zu Werbungskosten.