BMF - Schreiben vom 09.07.2021
IV C 6 - S 2133-b/21/10001 :002

BMF - Schreiben vom 09.07.2021 (IV C 6 - S 2133-b/21/10001 :002) - DRsp Nr. 2021/80414

BMF, Schreiben vom 09.07.2021 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2133-b/21/10001 :002

DRsp Nr. 2021/80414

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.5 vom 14. April 2021

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.5) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2021 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 verwendet werden.