Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum o.a. BMF-Schreiben vom 31. August 2004 (BStBl 2004 I S. 854) wie folgt geändert:
In dem amtlich vorgeschriebenen Muster wird in den Zeilen für die Bescheinigung des anzurechnenden Solidaritätszuschlags das Zitat „Zeile 51” durch das Zitat „Zeile 52” ersetzt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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