Mit Schreiben vom 1. November 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurfs eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 30. November 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Anlage: Entwurf des BMF-Schreibens zur Ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital
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