BMF - Schreiben vom 09.12.2011
IV D 3 - S 7360/11/10003

BMF - Schreiben vom 09.12.2011 (IV D 3 - S 7360/11/10003) - DRsp Nr. 2012/80042

BMF, Schreiben vom 09.12.2011 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7360/11/10003

DRsp Nr. 2012/80042

Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe; Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG

Ein Unternehmer, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet und dessen unternehmerische Betätigung im Bereich der Landwirtschaft sich in dieser Verpachtung erschöpft, betreibt mit der Verpachtung keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 24 UStG; die Durchschnittssatzbesteuerung kann nicht angewendet werden (Abschnitt 24.3 Abs. 7 und 8 UStAE).

Soweit die Pacht auf überlassene Grundstücke einschließlich aufstehender Gebäude entfällt, sind die Pachteinnahmen grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Wird im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs lebendes und totes Inventar mitverpachtet, ist die Verpachtung des Inventars grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Übersteigt der nach § 19 Abs. 1 UStG maßgebende Umsatz (einschließlich der steuerpflichtigen Umsätze aus der Verpachtung) nicht den Betrag von jährlich 17 500 € bzw. wird im laufenden Kalenderjahr der Betrag von 50 000 € voraussichtlich nicht überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei Beginn der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs Folgendes: