BMF - Schreiben vom 10.01.1990
IV B 6 - S 2378 - 11/89
Fundstellen:
BStBl 1990 I 15

BMF - Schreiben vom 10.01.1990 (IV B 6 - S 2378 - 11/89) - DRsp Nr. 2008/87253

BMF, Schreiben vom 10.01.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2378 - 11/89

DRsp Nr. 2008/87253

§ 41 b EStG; Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 1990

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf folgendes hingwiesen:

Für die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 1990 sind die Vorschriften des § 41 b des Einkommensteuergesetzes sowie die Anordnungen in den Abschnitten 135 und 136 der Lohnsteuer-Richtlinien 1990 maßgebend.

Ergänzend gilt folgendes:

  • Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre und die davon einbehaltene Lohnsteuer und Kirchensteuer sind abweichend von Abschnitt 135 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 4 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien 1990 zusammen mit dem Bruttoarbeitslohn und den davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen in den Nummern 3 bis 6 zu bescheinigen.