BMF - Schreiben vom 10.02.2023
IV C 6 - S 2121/23/10001 :004

BMF - Schreiben vom 10.02.2023 (IV C 6 - S 2121/23/10001 :004) - DRsp Nr. 2023/80143

BMF, Schreiben vom 10.02.2023 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2121/23/10001 :004

DRsp Nr. 2023/80143

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU; „Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen aufgrund der Änderungen im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022“; BT-Drucksache 20/5428 vom 27. Januar 2023

Sehr geehrter Frau Präsidentin,

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:

1. „Wie viele Kilowattstunden kann eine 30 kWp Anlage nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr durchschnittlich produzieren und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erträge aus einer solchen Anlage, die künftig steuerfrei gestellt werden sollen?“

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach im Internet verfügbaren Informationen (Quelle: www.energieversum.de) werden pro installierter kW (peak) durchschnittlich 100 kW/Jahr Strom produziert. Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 30 kW (peak) können dementsprechend 30.000 kW/Jahr produziert werden. Die tatsächlichen Erträge schwanken je nach geographischer Lage, Alter der Anlage, Höhe der Einspeisevergütung (in Abhängigkeit vom Datum der Inbetriebnahme), der Ausrichtung der Photovoltaikanlage und des selbst verbrauchten Anteils an der produzierten Strommenge.