BMF - Schreiben vom 10.05.1989
IV A 3 - S 7532 - 7/89

BMF - Schreiben vom 10.05.1989 (IV A 3 - S 7532 - 7/89) - DRsp Nr. 2008/87230

BMF, Schreiben vom 10.05.1989 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7532 - 7/89

DRsp Nr. 2008/87230

§ 180 AO; Vordruckmuster für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Aufgrund des § 180 Abs. 2 AO ist die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 19.12.1986 ergangen (BStBl 1987 I S. 2). Nach § 1 der Verordnung können Besteuerungsgrundlagen ganz oder teilweise gesondert und einheitlich festgestellt werden. Dies gilt nach § 1 Abs. 2 der Verordnung auch für die Umsatzsteuer, wenn mehrere Unternehmer im Rahmen eines Gesamtobjekts Umsätze ausführen oder empfangen. Zur Anwendung der Verordnung ist das BdF-Schreiben vom 10.5.1989 - IV A 5 - S 0361 - 12/89 - ergangen.

(2) Für die Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung werden folgende Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 F Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
- Anlage USt 1, 2, 3 F zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
- USt 2 F Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
-