BMF - Schreiben vom 10.06.2005
IV C 5 - S 2363 - 16/05
Fundstellen:
BStBl 2005 I 787

BMF - Schreiben vom 10.06.2005 (IV C 5 - S 2363 - 16/05) - DRsp Nr. 2008/89004

BMF, Schreiben vom 10.06.2005 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363 - 16/05

DRsp Nr. 2008/89004

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2006

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2006 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2006 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2006 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).