BMF - Schreiben vom 10.07.2007
IV B 8 - S 1983/07/0001
Fundstellen:
BStBl 2007 I S. 527

BMF - Schreiben vom 10.07.2007 (IV B 8 - S 1983/07/0001) - DRsp Nr. 2008/91255

BMF, Schreiben vom 10.07.2007 - Aktenzeichen IV B 8 - S 1983/07/0001

DRsp Nr. 2008/91255

Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG); Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT-AG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BMF bezüglich des Verfahrens und der Anforderungen zur erstmaligen Gewährung der Steuerbefreiung, auch bei Äußerungen gegenüber den Handelsregistergerichten, folgende Auffassung zu vertreten:

REIT-Aktiengesellschaften sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist nach § 16 Abs. 1 REITG die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 des REIT-Gesetzes. Diese Voraussetzungen sind von der Gesellschaft während der Dauer des REIT-Status fortlaufend zu erfüllen. Die Überprüfung der Anforderungen nach den §§ 12, 14 und 15 erfolgt auf Grundlage des Einzel- oder Konzernabschlusses nach IFRS, die Ausschüttungsverpflichtung nach § 13 ist anhand des HGB -Jahresabschlusses zu prüfen.