BMF - Schreiben vom 10.07.2017
III C 3 - S 7170/09/10002

BMF - Schreiben vom 10.07.2017 (III C 3 - S 7170/09/10002) - DRsp Nr. 2017/80370

BMF, Schreiben vom 10.07.2017 - Aktenzeichen III C 3 - S 7170/09/10002

DRsp Nr. 2017/80370

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien

Dem Urteil des BFH vom 29. Juli 2015, XI R 23/13 Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht., folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. Juli 2017, III C 2 - S 7330/09/10001: 004 (2017/0563958) -, BStBl 2017 I S. xxx, geändert worden ist, in Abschnitt 4.14.2 nach Absatz 3 folgender neuer Absatz 4 angefügt:

„(4)1 2 3 4 5