BMF - Schreiben vom 10.10.2005
IV C 5 - S 2334 - 75/05
Fundstellen:
BStBl 2005 I S. 959

BMF - Schreiben vom 10.10.2005 (IV C 5 - S 2334 - 75/05) - DRsp Nr. 2008/89333

BMF, Schreiben vom 10.10.2005 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334 - 75/05

DRsp Nr. 2008/89333

Steuerbefreiung von Mietvorteilen nach § 3 Nr. 59 2. Halbsatz EStG;

Der BFH hat entschieden, eine Steuerbefreiung von Mietvorteilen aus dem Arbeitsverhältnis nach § 3 Nr. 59 EStG komme nur dann in Betracht, wenn die Vorteile auf der Förderung nach dem II. WoBauG beruhen und zudem der Förderzeitraum noch nicht abgelaufen ist. Des Weiteren hat er Zweifel geäußert, ob die Regelung in R 23a Sätze 2 bis 4 LStR eine zutreffende Auslegung des § 3 Nr. 59 EStG beinhalte.

Hierzu wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die folgende Auffassung vertreten: