BMF - Schreiben vom 10.11.2017
IV C 5 - S 2361/08/10001-15

BMF - Schreiben vom 10.11.2017 (IV C 5 - S 2361/08/10001-15) - DRsp Nr. 2017/80493

BMF, Schreiben vom 10.11.2017 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/08/10001-15

DRsp Nr. 2017/80493

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird weiter von einem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 % ausgegangen, d. h., eine mögliche Änderung des Beitragssatzes aufgrund des Rentenversicherungsberichts 2017 ist nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” hingewiesen.