Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2021 - III C 2 - S 7280-a/19/10002 :001 (2021/1226715) -, BStBl 2021 I S. XXX, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz“ wird die Angabe „6b.1. Lieferung in ein Lager im Sinne des § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung)“ eingefügt.
Nach der Angabe „6b.1. Lieferung in ein Lager im Sinne des § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung)“ wird die Angabe „6b.2. Nachweis der Voraussetzungen für die Anwendung der Konsignationslagerregelung“ eingefügt.
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