BMF - Schreiben vom 11.03.1992
IV B 4 - S 0170 - 32/92

BMF - Schreiben vom 11.03.1992 (IV B 4 - S 0170 - 32/92) - DRsp Nr. 2008/92435

BMF, Schreiben vom 11.03.1992 - Aktenzeichen IV B 4 - S 0170 - 32/92

DRsp Nr. 2008/92435

Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungsgesellschaften und ähnlichen Körperschaften

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungsgesellschaften und ähnlichen Körperschaften folgendes:

1. Beschäftigungsgesellschaften

Unter Beschäftigungsgesellschaften sind Körperschaften zu verstehen, die - gegebenenfalls unter Nutzung arbeitsförderungsrechtlicher Instrumente und sonstiger Förderungsmöglichkeiten - die Hilfe für früher arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen insbesondere durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen zum Ziel haben.