BMF - Schreiben vom 11.04.1991
IV B 2 - S 2144 - 21/91

BMF - Schreiben vom 11.04.1991 (IV B 2 - S 2144 - 21/91) - DRsp Nr. 2008/81201

BMF, Schreiben vom 11.04.1991 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2144 - 21/91

DRsp Nr. 2008/81201

§ 4 EStG; Steuerliche Behandlung der Geldzuwendungen von Unternehmen im bisherigen Bundesgebiet an Kreditgarantiegemeinschaften in den neuen Ländern im Kalenderjahr 1991

Zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Unterstützung von Investitionen in diesen Wirtschaftszweigen sind in den neuen Ländern sog. Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) gegründet worden. Es handelt sich um Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die als gemeinnützige Körperschaften behandelt werden. Sie bürgen für Kredite an mittelständische Unternehmen. Die zur Finanzierung des Eigenkapitals dieser Institute aufgewandten Geldbeträge, die an die Kreditgarantiegemeinschaften selbst oder an deren Mitglieder (z.B. Landesverbände der Spitzenorganisationen des Handels und der Wirtschaft in den neuen Ländern) geleistet werden, sind nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder aus allgemeinen Billigkeitserwägungen im Kalenderjahr 1991 wie folgt zu behandeln:

1. Einkommen- und Körperschaftsteuer

Die Aufwendungen dürfen ungeachtet des in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG ausgesprochenen Abzugsverbots für Geschenke als Betriebsausgaben abgezogen werden.

2. Schenkungsteuer