BMF - Schreiben vom 11.08.2005
III A 2 - V 9900 - 136/05

BMF - Schreiben vom 11.08.2005 (III A 2 - V 9900 - 136/05) - DRsp Nr. 2008/89220

BMF, Schreiben vom 11.08.2005 - Aktenzeichen III A 2 - V 9900 - 136/05

DRsp Nr. 2008/89220

IT-Verfahren/Einführung einer IT-Unterstützung der Sachbearbeitung der Hauptzollämter bei der Berechnung und Erhebung sowie Entlastung von Verbrauchsteuern auf Branntwein (ohne Abfindungsbranntwein), Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee - TIGER -/Realisierung der 1. Stufe - Schaumwein-/Zwischenerzeugnis-/Kaffeesteuer - zum 15. August 2005

Zur weiteren Vereinheitlichung und rationelleren Abwicklung der Erhebung der Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee wird das IT-Verfahren TIGER (automaTIsierte Erhebung der Branntweinsteuer - ohne Abfindungsbranntwein -, der Schaumwein-/ZwischenerzeuGnissteuer sowie der KaffeesteuER) in 2 Stufen entwickelt. Die 1. Stufe des IT-Verfahrens TIGER für den Bereich der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer wird nach erfolgreicher Pilotierung am 15. August 2005 in den Echtbetrieb überführt. Die 2. Stufe des Verfahrens für den Bereich Branntweinsteuer - ohne Abfindungsbranntwein - wird voraussichtlich am 1. Oktober 2006 realisiert. Auf die allgemeinen Informationen zum IT-Verfahren TIGER im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de wird hingewiesen.