Zur weiteren Vereinheitlichung und rationelleren Abwicklung der Erhebung der Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee wird das IT-Verfahren TIGER (automaTIsierte Erhebung der Branntweinsteuer - ohne Abfindungsbranntwein -, der Schaumwein-/ZwischenerzeuGnissteuer sowie der KaffeesteuER) in 2 Stufen entwickelt. Die 1. Stufe des IT-Verfahrens TIGER für den Bereich der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer wird nach erfolgreicher Pilotierung am 15. August 2005 in den Echtbetrieb überführt. Die 2. Stufe des Verfahrens für den Bereich Branntweinsteuer - ohne Abfindungsbranntwein - wird voraussichtlich am 1. Oktober 2006 realisiert. Auf die allgemeinen Informationen zum IT-Verfahren TIGER im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de wird hingewiesen.
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