BMF - Schreiben vom 11.11.1992
IV B 2 - S 2137 - 100/92

BMF - Schreiben vom 11.11.1992 (IV B 2 - S 2137 - 100/92) - DRsp Nr. 2008/81681

BMF, Schreiben vom 11.11.1992 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2137 - 100/92

DRsp Nr. 2008/81681

§ 5 EStG Auflösung bisher gebildeter Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen

Nach dem BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 (BStBl 1987 II S. 845) ist für die Verpflichtung aufgrund rechtsverbindlich zugesagter Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer handels- und steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden. § 5 Abs. 4 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 legt die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz im einzelnen fest. Zusätzlich bestimmt § 52 Abs. 6 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990, daß in der Steuerbilanz Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, die sich auf eine Anwartschaft beziehen, die der Begünstigte vor den 1. Januar 1993 erworben hat, nicht gebildet werden dürfen. Diese Regelung hat zur Folge, daß bisher in der Steuerbilanz zulässigerweise gebildete Rückstellungen zwangsweise aufgelöst werden müssen.